Zeitarbeit: Wohnen für Leiharbeiter

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  • Redaktion UnterkunftNRW

Zeitarbeitsfirmen und Personaldienstleister müssen oft schnell Unterkünfte für Mitarbeiter organisieren, die bei Kundenbetrieben fernab ihres Wohnorts eingesetzt werden. Entscheidend sind klare Zuständigkeiten zwischen Verleiher und Entleiher, eine saubere Belegungsliste, Unterkünfte mit Einzelbetten, Küche und kurzen Wegen zum Einsatzort und eine transparente Abrechnung. Weil bei der Unterbringung von Beschäftigten auch Arbeitsschutzregeln greifen können, lohnt es sich, die Anforderungen vorab zu kennen.

Zweibettzimmer mit zwei Einzelbetten in einer Monteurwohnung

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer die Unterkunft organisiert und bezahlt, sollte zwischen Personaldienstleister und Kundenbetrieb schriftlich geregelt sein.
  • Für vom Arbeitgeber gestellte Gemeinschaftsunterkünfte gelten Vorgaben aus der Arbeitsstättenverordnung, einschließlich Dokumentation.
  • Wichtig für Leiharbeiter: Einzelbetten, Küche, Waschmaschine, kurze Wege oder ÖPNV-Anbindung zum Einsatzbetrieb.
  • Beteiligen sich Mitarbeiter an den Kosten, muss das transparent und arbeitsrechtlich sauber vereinbart sein.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Umstände Ihres Einzelfalls und die Rechtslage zum angegebenen Stand.

Die besondere Lage in der Zeitarbeit

In der Arbeitnehmerüberlassung gibt es drei Beteiligte: den Verleiher (Zeitarbeitsfirma oder Personaldienstleister), der den Arbeitsvertrag mit dem Mitarbeiter hat, den Entleiher (Kundenbetrieb), bei dem der Mitarbeiter arbeitet, und den Leiharbeitnehmer selbst. Geregelt ist das im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Verleiher brauchen dafür grundsätzlich eine behördliche Erlaubnis.

Für die Unterkunft heißt das: Es muss klar sein, wer sie sucht, wer bucht, wer zahlt und wer Ansprechpartner ist, wenn etwas nicht klappt. In der Praxis übernimmt das häufig der Personaldienstleister, manchmal der Kundenbetrieb, manchmal teilen sich beide die Aufgaben. Unklare Zuständigkeiten sind der häufigste Grund für Ärger – etwa wenn der Einsatz verlängert wird und niemand die Unterkunft verlängert.

Arbeitsschutz und Dokumentation

Stellt ein Arbeitgeber Beschäftigten eine Unterkunft, können die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und der Technischen Regel ASR A4.4 „Unterkünfte“ greifen. Seit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz gilt das ausdrücklich auch für Gemeinschaftsunterkünfte außerhalb des Betriebsgeländes. Dazu gehört eine Dokumentationspflicht: Adressen, Kapazitäten, Zuordnung der Beschäftigten und Zeitraum der Unterbringung.

Wer im Einzelfall als verantwortlicher Arbeitgeber gilt und welche Anforderungen genau greifen, hängt von der Gestaltung ab – etwa davon, wer die Unterkunft zusagt und stellt. Bleiben Sie hier nicht im Ungefähren: Klären Sie es mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Berufsgenossenschaft oder rechtlicher Beratung. Einen Überblick über Pflichten, Flächen und Ausstattung gibt unser Ratgeber Arbeitsstättenverordnung: Regeln für Unterkünfte.

Was Personaldienstleister dokumentieren sollten

  • Adresse und Kapazität jeder Unterkunft
  • Welcher Mitarbeiter wann in welcher Unterkunft und welchem Zimmer wohnt
  • Zeitraum der Unterbringung und jeder Wechsel
  • Vereinbarungen mit dem Vermieter, z. B. Buchungsbestätigung
  • Hausordnung und Ansprechpartner vor Ort

Was eine gute Unterkunft für Leiharbeiter braucht

Leiharbeiter sind oft über Wochen oder Monate im Einsatz, häufig im Schichtbetrieb und nicht immer mit eigenem Auto. Das prägt die Anforderungen an die Unterkunft.

Anders als bei einem festen Montagetrupp kennen sich die Bewohner oft nicht, kommen aus verschiedenen Ländern und haben unterschiedliche Arbeitszeiten. Je klarer Zimmer, Regeln und Ansprechpartner geregelt sind, desto weniger Konflikte entstehen – und desto seltener muss jemand aus dem Büro abends Streit schlichten.

KriteriumWarum es wichtig ist
EinzelbettenKollegen kennen sich oft nicht – ein geteiltes Doppelbett geht gar nicht
KücheBei langen Einsätzen wird selbst gekocht, das spart Kosten
WaschmaschineArbeitskleidung muss regelmäßig gewaschen werden
Weg zum EinsatzbetriebOhne Auto zählt die Anbindung an Bus und Bahn, auch zu Schichtbeginn
RuheBei Schichtarbeit muss auch tagsüber geschlafen werden können
WLANKontakt zur Familie, besonders bei Mitarbeitern aus dem Ausland
Klare HausordnungVerhindert Konflikte zwischen Bewohnern und mit Nachbarn

Bei vielen Mitarbeitern im selben Einsatz lohnt sich oft eine ganze Monteurwohnung oder ein Monteurhaus. Wie Sie das planen, steht im Ratgeber Große Teams unterbringen. Ob für einzelne Mitarbeiter eher Einzelzimmer sinnvoll sind, erklärt der Ratgeber Einzelzimmer für Monteure.

Belegung und häufige Wechsel

In der Zeitarbeit wechseln Mitarbeiter häufiger als in festen Montageteams. Einsätze enden kurzfristig, neue Kollegen kommen nach, manche bleiben länger als geplant. Damit das in der Unterkunft funktioniert, braucht es feste Regeln mit dem Gastgeber.

So bleiben Wechsel beherrschbar

  1. Belegungsliste führen

    Name, Zimmer, Einzugs- und Auszugsdatum für jeden Mitarbeiter festhalten.

  2. Wechsel vorher melden

    Neue Bewohner dem Gastgeber ankündigen – nie einfach jemanden mit Schlüssel schicken.

  3. Übergabe regeln

    Schlüssel, Zimmerzustand und offene Punkte beim Wechsel festhalten.

  4. Meldeschein beachten

    Ausländische Gäste müssen in Beherbergungsstätten weiterhin einen Meldeschein ausfüllen.

  5. Rechnung prüfen

    Belegungsliste mit der Rechnung abgleichen, bevor die Zahlung rausgeht.

Mitarbeiter aus dem Ausland

Viele Personaldienstleister setzen Fachkräfte aus anderen Ländern ein. Für die Unterkunft bringt das ein paar zusätzliche Punkte mit sich. Ausländische Gäste müssen in Beherbergungsstätten weiterhin einen Meldeschein ausfüllen und sich ausweisen (§ 29 BMG). Schicken Sie dem Gastgeber die nötigen Angaben deshalb vor der Anreise.

  • Sprache: Eine Hausordnung in den Sprachen der Bewohner oder mit klaren Piktogrammen verhindert Missverständnisse bei Mülltrennung, Ruhezeiten und Rauchverbot.
  • Ansprechpartner: Ein Teamleiter, der Deutsch spricht und als Kontakt für Gastgeber und Nachbarn dient, macht vieles einfacher.
  • WLAN: Für Mitarbeiter fern der Familie ist eine stabile Internetverbindung oft der wichtigste Ausstattungspunkt überhaupt.
  • Einkauf und Wege: Ein Supermarkt in der Nähe und eine Busverbindung zum Einsatzbetrieb sind ohne eigenes Auto entscheidend.

Eine gute Unterkunft ist in der Zeitarbeit auch ein Argument bei der Personalgewinnung. Wer weiß, dass er ordentlich untergebracht wird, nimmt einen Einsatz fern von zu Hause eher an – und bleibt eher bis zum Ende.

Kosten und Abrechnung

Welche Preise pro Person und Nacht üblich sind, zeigt der Ratgeber Was kostet ein Monteurzimmer?. Bei Einsätzen ab einem Monat sind oft Monatskonditionen möglich – Details im Ratgeber Monteurzimmer langfristig ab einem Monat.

Wer die Kosten trägt, ist eine Frage der Verträge. Übernimmt der Personaldienstleister die Unterkunft und berechnet sie dem Kundenbetrieb weiter, sollte das im Überlassungsvertrag stehen. Sollen sich Mitarbeiter an den Kosten beteiligen, muss das transparent und arbeitsrechtlich sauber vereinbart sein – etwa im Arbeitsvertrag und unter Beachtung der geltenden Regeln zu Lohnabzügen. Hier lohnt sich rechtliche Beratung.

  • Rechnung auf das Unternehmen: Nur dann ist der Vorsteuerabzug möglich. Welche Angaben nötig sind, zeigt der Ratgeber Rechnung fürs Monteurzimmer.
  • Sammelrechnung: Bei vielen Mitarbeitern eine Rechnung pro Woche oder Monat mit Belegungsliste statt vieler Einzelbelege.
  • Kostenstelle: Je Kundenbetrieb oder Einsatz eine eigene Projekt- oder Kostenstellennummer angeben.

Wenn es schnell gehen muss

In der Zeitarbeit kommen Aufträge oft kurzfristig: Der Kunde braucht ab Montag zehn Leute, die Unterkunft soll gleich mit. Das ist machbar, wenn die Anfrage vollständig ist und etwas Spielraum bei Umkreis und Zimmeraufteilung besteht. Was dann hilft, erklärt unser Ratgeber Monteurzimmer kurzfristig finden.

Für die schnelle Anfrage

  • Adresse des Einsatzbetriebs und Schichtzeiten
  • Anzahl Mitarbeiter, Einzel- oder Zweibettzimmer
  • Mit oder ohne eigenes Fahrzeug, Bedarf an ÖPNV-Anbindung
  • Voraussichtliche Dauer und mögliche Verlängerung
  • Rechnungsadresse und Ansprechpartner für Wechsel

Häufige Fehler

Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  • Zuständigkeit zwischen Verleiher und Kunde ungeklärtOrganisation und Kosten der Unterkunft schriftlich regeln
  • Unterkunft weit weg ohne Busanbindung bei Mitarbeitern ohne AutoWeg zum Einsatzbetrieb zu Schichtzeiten prüfen
  • Belegung nicht dokumentiertBelegungsliste ab dem ersten Tag führen
  • Mitarbeiter ohne Ankündigung austauschenJeden Wechsel vorher beim Gastgeber melden
  • Kostenbeteiligung nur mündlich besprochenSchriftlich und arbeitsrechtlich geprüft vereinbaren

Eine allgemeine Liste aller Prüfpunkte vor der Buchung finden Sie in unserer Checkliste fürs Monteurzimmer.

Häufige Fragen

Wer organisiert die Unterkunft für Leiharbeiter?

Das ist eine Frage der Verträge. Häufig übernimmt es der Personaldienstleister, manchmal der Kundenbetrieb. Wichtig ist, dass Organisation, Kosten und Ansprechpartner schriftlich geregelt sind.

Gilt die Arbeitsstättenverordnung auch für Unterkünfte von Zeitarbeitern?

Stellt ein Arbeitgeber Beschäftigten eine Unterkunft, können die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und der ASR A4.4 greifen, einschließlich Dokumentation. Wie Ihr Fall einzuordnen ist, klären Sie im Zweifel mit Fachleuten.

Was kostet eine Unterkunft für Zeitarbeiter?

Teilen sich zwei oder drei Mitarbeiter ein Zimmer, sind meist 25–28 € pro Person und Nacht realistisch, im Einzelzimmer 35–40 €. Bei längeren Einsätzen sind oft Monatskonditionen möglich.

Dürfen sich Mitarbeiter an den Unterkunftskosten beteiligen?

Das ist möglich, muss aber transparent und arbeitsrechtlich sauber vereinbart werden, etwa im Arbeitsvertrag und unter Beachtung der Regeln zu Lohnabzügen. Lassen Sie sich dazu rechtlich beraten.

Wie gehe ich mit häufigen Mitarbeiterwechseln um?

Mit einer laufend gepflegten Belegungsliste, angekündigten Wechseln beim Gastgeber und einer festen Übergaberegel für Schlüssel und Zimmer. So bleiben Belegung und Rechnung nachvollziehbar.

Sie suchen eine Unterkunft für Ihr Team?

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Devin YildirimDaniel SchlichterMarleen SchlichterKenan YildirimLisa MutzIhre festen Ansprechpartner · Montag bis Freitag, 9 bis 22 Uhr direkt erreichbar

Über diesen Artikel

Geschrieben von der Redaktion UnterkunftNRW auf Grundlage unserer täglichen Arbeit mit Firmen und Vermietern sowie der unten genannten Quellen. Veröffentlicht am 29. Oktober 2026, zuletzt geprüft am 29. Oktober 2026. Fehler gefunden? Schreiben Sie uns über die Kontaktseite.

Quellen

  1. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
  2. Arbeitsstättenverordnung, Anhang Nr. 4.4 – Unterkünfte
  3. ASR A4.4 „Unterkünfte“ (umwelt-online)
  4. § 29 BMG – Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten

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