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Beherbergungsvertrag: So funktioniert er
Der Beherbergungsvertrag ist der Standardvertrag, wenn Monteure in einem Zimmer mit Service unterkommen: Der Gastgeber stellt das Zimmer und erbringt Leistungen wie Reinigung, Bettwäsche oder einen Ansprechpartner, die Firma zahlt dafür einen Preis pro Person oder Nacht. Er kommt schon durch Anfrage und Zusage zustande, auch per E-Mail. Damit es später keinen Streit gibt, sollten Zeitraum, Belegung, Preis, Leistungen, Storno und Hausordnung trotzdem schriftlich feststehen.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Beherbergungsvertrag ist im BGB nicht eigens geregelt. Er gilt als gemischter Vertrag aus Miete (Zimmer) und Dienstleistung (Reinigung, Wäsche, Service).
- Er braucht keine bestimmte Form: Eine verbindliche Anfrage und eine Zusage per E-Mail reichen. Schriftlich festhalten sollten Sie ihn trotzdem.
- Sagen Sie kurzfristig ab, bleibt der Preis grundsätzlich geschuldet. Der Gastgeber muss sich aber anrechnen lassen, was er spart oder durch eine neue Belegung einnimmt. Feste Storno-Regeln gehören deshalb in den Vertrag.
- Bucht die Firma, ist sie Vertragspartner und Rechnungsempfänger. Eine Belegungsliste regelt, wer wann wo schläft.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Umstände Ihres Einzelfalls und die Rechtslage zum angegebenen Stand.
Was ein Beherbergungsvertrag ist
Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es den Beherbergungsvertrag nicht als eigenen Vertragstyp. Rechtsprechung und Literatur behandeln ihn als gemischten Vertrag: Für die Überlassung des Zimmers gelten im Kern die Regeln des Mietrechts, für Reinigung, Wäsche oder Frühstück die Regeln über Dienst- und Werkleistungen, teils auch Kaufrecht. Welche Regel greift, hängt davon ab, um welchen Teil der Leistung es gerade geht.
Typisch für Monteurzimmer, Pensionen und Monteurhäuser sind feste An- und Abreisetage, wechselnde Gäste, gestellte Bettwäsche und Handtücher, Reinigung der Gemeinschaftsräume, eine Hausordnung und ein Ansprechpartner. Genau das unterscheidet die Beherbergung von der reinen Überlassung einer möblierten Wohnung.
Wo der Beherbergungsvertrag steht: zwischen Hotel und Wohnung
- BeherbergungsvertragMonteurzimmer mit Reinigung & Wäschekein Kündigungsschutz
- Miete zum vorübergehenden GebrauchMöblierte Wohnung für ein ProjektAusnahme nach § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB
- Regulärer WohnraummietvertragDauerhaft wohnen, Lebensmittelpunktvoller Mieterschutz
Wie der Vertrag zustande kommt
Für den Beherbergungsvertrag schreibt das Gesetz keine Form vor. Er kommt wie jeder andere Vertrag durch Angebot und Annahme zustande, also etwa durch eine verbindliche Buchungsanfrage der Firma und die Zusage des Gastgebers. Das kann am Telefon, per E-Mail, über ein Formular oder per Messenger passieren. Eine unverbindliche Preisanfrage ist dagegen noch keine Buchung.
Gerade weil es so formlos geht, entsteht in der Praxis Streit oft darüber, was eigentlich vereinbart war: Waren es sechs oder acht Betten? Galt der Preis pro Person oder pro Zimmer? War die Endreinigung inklusive? Darum lohnt sich eine schriftliche Buchungsbestätigung, die alle wesentlichen Punkte noch einmal zusammenfasst.
So läuft eine Buchung sauber ab
- Anfrage
Ort oder Baustelle, Zeitraum, Personenzahl, gewünschte Zimmeraufteilung und Rechnungsadresse nennen.
- Angebot
Der Gastgeber nennt Preis, Leistungen und Bedingungen – am besten als Endpreis inklusive Nebenkosten.
- Verbindliche Buchung
Die Firma nimmt das Angebot an, idealerweise schriftlich per E-Mail.
- Buchungsbestätigung
Der Gastgeber bestätigt Zeitraum, Belegung, Preis, Storno und Zahlungsweg schriftlich.
- Belegungsliste
Vor Anreise die Namen der Mitarbeiter und ihre Zimmer nachreichen, Wechsel laufend melden.
Rechte und Pflichten beider Seiten
Aus dem Vertrag ergeben sich für beide Seiten Hauptpflichten und eine Reihe von Nebenpflichten. Die folgende Übersicht zeigt, was im Normalfall geschuldet ist. Was Sie darüber hinaus vereinbaren, etwa Zwischenreinigung oder einen Stellplatz für den Anhänger, wird ebenfalls Vertragsinhalt.
Gastgeber schuldet
- Das vereinbarte Zimmer in vertragsgemäßem, sauberem Zustand zum vereinbarten Zeitpunkt
- Die vereinbarten Leistungen, z. B. Bettwäsche, Handtücher, Reinigung, WLAN
- Funktionierende Ausstattung wie Heizung, Warmwasser, Küche
- Zugang zur Unterkunft, etwa Schlüssel, Code oder Schlüsselbox
- Eine ordnungsgemäße Rechnung
Gast bzw. Firma schuldet
- Den vereinbarten Preis, fristgerecht
- Pflegliche Behandlung von Zimmer und Inventar
- Einhaltung der Hausordnung, etwa Ruhezeiten und Rauchverbot
- Keine Überbelegung über die vereinbarte Personenzahl hinaus
- Rechtzeitige Rückgabe von Zimmer und Schlüsseln
Was gilt, wenn das Zimmer nicht passt?
Ist die Unterkunft mangelhaft – Heizung defekt, kein Warmwasser, deutlich weniger Betten als vereinbart –, können für den Zimmerteil die mietrechtlichen Regeln zur Minderung greifen. Wichtig ist, dass Sie den Mangel sofort melden und dem Gastgeber Gelegenheit zur Abhilfe geben. Fotos mit Datum helfen später bei der Klärung. Wer ohne Meldung einfach weniger zahlt, riskiert Streit.
Stornierung und Nichtanreise
Ein gesetzliches Recht, eine verbindliche Buchung kostenlos zu stornieren, gibt es nicht. Sagt die Firma ab oder reisen Mitarbeiter nicht an, bleibt der vereinbarte Preis nach allgemeinen Grundsätzen grundsätzlich geschuldet. Der Gastgeber muss sich aber anrechnen lassen, was er durch den Ausfall spart – etwa Reinigung und Wäsche – und was er durch eine anderweitige Belegung der Betten einnimmt. Für den Mietteil steht dieser Gedanke in § 537 BGB.
Weil die Berechnung im Einzelfall kompliziert ist, vereinbaren die meisten Gastgeber feste Stornoregeln: bis zu einem bestimmten Zeitpunkt kostenfrei, danach gestaffelte Pauschalen. Solche Pauschalen sind grundsätzlich zulässig, dürfen aber nicht unangemessen hoch sein; in Geschäftsbedingungen muss außerdem der Nachweis eines geringeren Schadens möglich bleiben. Welche Staffel üblich ist, ist Verhandlungssache – wichtig ist, dass sie vor der Buchung feststeht.
Typische Storno-Fallen bei Firmenbuchungen
- Buchung mündlich zusagen, Storno nie besprechenStornofristen und Pauschalen in die Buchungsbestätigung aufnehmen
- Ganze Wohnung buchen, obwohl der Einsatz noch wackeltTeilstorno einzelner Betten oder Verkürzung ausdrücklich vereinbaren
- Verschiebung der Baustelle erst am Anreisetag meldenSobald sich etwas abzeichnet, Gastgeber informieren – das senkt meist die Kosten
- Vorzeitige Abreise einfach hinnehmenRegeln, ob bei früherem Projektende Nächte entfallen oder weiterbezahlt werden
Zahlung, Kaution und Haftung
Bei Firmenbuchungen ist die Zahlung auf Rechnung üblich, bei längeren Aufenthalten oft wöchentlich oder monatlich. Manche Gastgeber verlangen eine Anzahlung oder eine Kaution. Beides ist zulässig, sollte aber samt Höhe, Fälligkeit und Rückzahlungsfrist im Vertrag stehen. Achten Sie auf den Ausweis der Umsatzsteuer: Für die kurzfristige Beherbergung gilt der ermäßigte Satz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG), für manche Nebenleistungen der Regelsatz.
Bei Schäden gilt der Grundsatz: Wer schuldhaft etwas beschädigt, haftet dafür. Bucht die Firma, haftet sie gegenüber dem Gastgeber in der Regel auch für das Verhalten der Mitarbeiter, die sie dort unterbringt. Normale Abnutzung bei vertragsgemäßem Gebrauch ist dagegen kein Schaden. Ein Übergabe- und Rückgabeprotokoll macht den Unterschied später nachvollziehbar.
Firmenbuchung: Belegung und Meldeschein
Bucht ein Unternehmen für seine Mitarbeiter, ist die Firma Vertragspartner. Die Monteure sind Gäste, aber nicht selbst Vertragspartei. Das sollte die Buchungsbestätigung klar ausdrücken: Rechnungsadresse, Ansprechpartner in der Firma und die Befugnis, Belegung und Zeitraum zu ändern.
Die Belegungsliste ist die wichtigste Anlage. Sie hält fest, wer wann in welchem Zimmer schläft. Bei wechselnden Teams wird sie laufend aktualisiert. Für Gastgeber ist sie wichtig, weil sie die vereinbarte Höchstbelegung kontrollieren müssen; für Firmen, weil sie damit Übernachtungskosten den Mitarbeitern und Projekten sauber zuordnen können.
Zum Meldeschein: Seit dem 1. Januar 2025 müssen deutsche Staatsangehörige in Beherbergungsstätten keinen Meldeschein mehr ausfüllen. Für ausländische Gäste bleibt er Pflicht, sie müssen sich außerdem ausweisen. Mitreisende Angehörige können auf einem Schein mit erfasst werden. Gastgeber sollten bei internationalen Teams also vor Anreise wissen, wer kommt.
Checkliste: Inhalt eines Beherbergungsvertrags
Ein fertiges Muster passt selten auf jeden Fall. Nutzen Sie diese Liste als Gliederung für Ihre Buchungsbestätigung oder Ihr eigenes Vertragsmuster – und lassen Sie es einmal anwaltlich prüfen, bevor Sie es regelmäßig verwenden.
Das gehört in den Beherbergungsvertrag
- Vertragspartner: Gastgeber mit Anschrift, Firma mit Rechnungsadresse und Ansprechpartner
- Unterkunft: Adresse, Zimmer, Anzahl Einzelbetten, mitgenutzte Räume wie Küche und Bad
- Zeitraum: An- und Abreisetag, Check-in- und Check-out-Zeiten
- Belegung: Höchstzahl Personen, Belegungsliste als Anlage, Regel für Mitarbeiterwechsel
- Preis: pro Person und Nacht oder pro Einheit, Umsatzsteuer, Übernachtungsteuer, Endreinigung
- Leistungen: Bettwäsche, Handtücher, Zwischenreinigung, WLAN, Parkplätze
- Zahlung: Rechnung, Fälligkeit, Anzahlung, Kaution und Rückzahlung
- Storno, Verkürzung und Verlängerung mit Fristen
- Hausordnung: Ruhezeiten, Rauchverbot, Besuch, Mülltrennung
- Haftung: Schäden, Schlüsselverlust, Übergabe- und Rückgabeprotokoll
Für Gastgeber, die erst überlegen, an Monteure zu vermieten, sind außerdem Baurecht, Gewerbe und Brandschutz wichtig. Das klären wir im Ratgeber Monteurzimmer vermieten: Voraussetzungen. Firmen finden eine ausführliche Liste aller Punkte vor der Buchung in unserer Checkliste fürs Monteurzimmer.
Häufige Fragen
Muss ein Beherbergungsvertrag schriftlich geschlossen werden?
Nein. Er kommt formlos durch Angebot und Annahme zustande, auch per Telefon oder E-Mail. Eine schriftliche Buchungsbestätigung mit Zeitraum, Belegung, Preis, Leistungen und Storno ist trotzdem dringend zu empfehlen, damit später klar ist, was vereinbart war.
Kann ich ein gebuchtes Monteurzimmer kostenlos stornieren?
Nur wenn das vereinbart ist. Ohne Vereinbarung bleibt der Preis grundsätzlich geschuldet, der Gastgeber muss sich aber ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderen Belegung anrechnen lassen. Deshalb sollten Stornofristen vor der Buchung feststehen.
Wer haftet für Schäden, die Monteure verursachen?
Wer schuldhaft etwas beschädigt, haftet dafür. Bucht die Firma, haftet sie gegenüber dem Gastgeber in der Regel auch für ihre Mitarbeiter. Normale Abnutzung ist kein Schaden. Ein Übergabeprotokoll hilft, Vorschäden und neue Schäden zu unterscheiden.
Brauchen Monteure in einer Monteurunterkunft einen Meldeschein?
Deutsche Staatsangehörige seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr. Ausländische Gäste müssen den Meldeschein weiterhin ausfüllen und sich ausweisen.
Was ist der Unterschied zwischen Beherbergungsvertrag und Mietvertrag?
Beim Beherbergungsvertrag kommen zum Zimmer Leistungen wie Reinigung und Wäsche hinzu, ähnlich wie im Hotel. Beim Mietvertrag wird nur der Wohnraum überlassen. Ausführlich erklären wir das im Ratgeber Mietvertrag oder Beherbergungsvertrag.
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Über diesen Artikel
Geschrieben von der Redaktion UnterkunftNRW auf Grundlage unserer täglichen Arbeit mit Firmen und Vermietern sowie der unten genannten Quellen. Veröffentlicht am 29. Oktober 2026, zuletzt geprüft am 29. Oktober 2026. Fehler gefunden? Schreiben Sie uns über die Kontaktseite.
Quellen
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