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Auslöse für Monteure Was dahintersteckt
Die Auslöse (auch Auslösung) ist eine Zahlung des Arbeitgebers an Mitarbeiter, die auf auswärtiger Montage arbeiten. Sie gleicht den Mehraufwand aus, der durch den Einsatz fern von Zuhause entsteht – etwa für Verpflegung und Unterkunft. Geregelt wird sie nicht im Gesetz, sondern in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Auslöse ist ein Ausgleich für Mehraufwand bei auswärtiger Arbeit – Höhe und Voraussetzungen regelt der jeweilige Tarif- oder Arbeitsvertrag.
- Ein gesetzlich festgelegter Betrag für die Auslöse existiert nicht.
- Die steuerliche Verpflegungspauschale ist etwas anderes: Sie bestimmt, wie viel steuerfrei erstattet werden kann (14 € bzw. 28 € pro Tag).
- Bucht die Firma die Unterkunft selbst, kann sich das auf die Auslöse auswirken – maßgeblich ist die jeweilige Regelung.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Umstände Ihres Einzelfalls und die Rechtslage zum angegebenen Stand.
Was die Auslöse ist
Wer auf Montage arbeitet, hat Kosten, die zu Hause nicht anfallen: Essen unterwegs statt am eigenen Küchentisch, eine Unterkunft am Einsatzort, Fahrten, oft auch eine doppelte Haushaltsführung für Wochen. Die Auslöse soll diesen Mehraufwand ausgleichen. Sie wird zusätzlich zum Lohn gezahlt und knüpft an den auswärtigen Einsatz an – endet der Einsatz, endet in der Regel auch die Auslöse.
Im Alltag wird der Begriff unterschiedlich verwendet. Manche meinen damit jede Art von Spesen, andere nur einen bestimmten tariflichen Betrag. Wichtig ist deshalb immer der Blick in die Regelung, die für den jeweiligen Betrieb gilt. Dort steht, wer Anspruch hat, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe. Für Firmen ist die Auslöse ein fester Kostenblock jedes Montageeinsatzes, für Monteure ein spürbarer Teil des Einkommens auf Montage – entsprechend oft wird über sie gesprochen.
Wo die Auslöse geregelt ist
Ein Gesetz, das eine Auslöse in bestimmter Höhe vorschreibt, gibt es nicht. Ob und in welcher Höhe sie gezahlt wird, ergibt sich aus einer dieser Quellen:
- Tarifvertrag: In mehreren Branchen mit vielen auswärtigen Einsätzen – etwa im Bau oder in der Montage – enthalten Tarifverträge Regeln zur Auslösung. Sie gelten, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer tarifgebunden sind oder der Tarifvertrag im Arbeitsvertrag in Bezug genommen wird.
- Betriebsvereinbarung: Betriebe mit Betriebsrat regeln Auslösen häufig in einer eigenen Vereinbarung.
- Arbeitsvertrag: Viele Arbeitsverträge enthalten eine Montage- oder Spesenklausel mit eigenen Beträgen oder einem Verweis auf die steuerlichen Pauschalen.
- Betriebliche Übung: Wird eine Zahlung über längere Zeit regelmäßig und vorbehaltlos geleistet, kann daraus nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen ein Anspruch entstehen.
Manche Regelungen unterscheiden danach, ob der Mitarbeiter täglich nach Hause fährt oder am Einsatzort übernachtet. In der Praxis ist dafür oft von „Nahauslösung“ und „Fernauslösung“ die Rede. Welche Stufen es gibt und ab welcher Entfernung oder Fahrzeit sie greifen, steht ausschließlich in der jeweiligen Regelung.
Auslöse, Pauschale, Übernachtung: der Unterschied
Am häufigsten verwechselt werden Auslöse und Verpflegungspauschale. Der Kern: Die Auslöse ist eine arbeitsrechtliche Frage – was der Arbeitgeber zahlen muss oder freiwillig zahlt. Die Pauschalen sind eine steuerliche Frage – wie viel davon steuerfrei bleibt. Beides kann gleich hoch sein, muss es aber nicht.
| Begriff | Worum es geht | Geregelt in |
|---|---|---|
| Auslöse | Ausgleich des Mehraufwands bei auswärtiger Arbeit, oft für Verpflegung und Unterkunft zusammen | Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag |
| Verpflegungspauschale | Betrag, den der Arbeitgeber für Verpflegung steuerfrei erstatten kann | Einkommensteuergesetz |
| Übernachtungskosten | Kosten der Unterkunft am Einsatzort – tatsächlich nach Beleg oder pauschal | Einkommensteuergesetz, Lohnsteuerrichtlinien |
| Fahrtkosten | Kosten für An- und Abreise und Fahrten zur Baustelle | Einkommensteuergesetz; Erstattung nach Vertrag |
- 28 €Verpflegungspauschale je voller Kalendertag (24 Stunden abwesend)
- 14 €An- und Abreisetag bzw. mehr als 8 Stunden abwesend
- 3 Monatean derselben Tätigkeitsstätte gibt es die Verpflegungspauschalen
Für Übernachtungskosten gilt im Inland: Der Arbeitgeber kann die tatsächlichen Kosten laut Beleg steuerfrei erstatten oder, ohne Einzelnachweis, einen Pauschbetrag pro Nacht. Bucht und bezahlt die Firma die Unterkunft direkt, entsteht dem Mitarbeiter insoweit kein eigener Aufwand. Bei sehr langen Einsätzen an derselben Tätigkeitsstätte gilt nach 48 Monaten zudem eine Obergrenze für Unterkunftskosten von 1.000 € im Monat (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5a EStG). Wie Übernachtungskosten und Pauschalen bei Firmenbuchungen behandelt werden, erklärt der Ratgeber Monteurzimmer steuerlich absetzen ausführlich.
Ist die Auslöse steuerfrei?
Zahlungen des Arbeitgebers, die Reisekosten ersetzen, können nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei sein – allerdings nur, soweit sie die Beträge nicht übersteigen, die der Mitarbeiter selbst als Werbungskosten ansetzen könnte. Für die Auslöse bedeutet das: Der Teil, der den steuerlich zulässigen Rahmen für Verpflegung, Übernachtung und Fahrten einhält, kann steuerfrei bleiben. Ein darüber hinausgehender Teil ist in der Regel steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Wie genau die Auslöse in der Lohnabrechnung aufgeteilt wird, gehört in die Hände des Lohnbüros oder der Steuerberatung. Wichtig für Sie als Firma ist eine saubere Dokumentation von Einsatzort, Zeitraum und Abwesenheitszeiten.
Auslöse und Unterkunft: Wer bezahlt das Bett?
In der Praxis gibt es zwei Wege. Entweder zahlt die Firma dem Monteur eine Auslöse, und er sucht und bezahlt seine Unterkunft selbst. Oder die Firma bucht die Unterkunft direkt und zahlt sie per Rechnung. Ob sich die Auslöse im zweiten Fall verringert oder ganz oder teilweise entfällt, regelt der jeweilige Tarif- oder Arbeitsvertrag.
Monteur bucht selbst
- Mitarbeiter kümmert sich selbst um die Unterkunft
- Auslöse oder Erstattung deckt die Kosten ab
- Wenig Aufwand für das Büro
- Qualität und Lage hängen vom Einzelnen ab
Firma bucht direkt
- Eine Rechnung auf die Firma statt vieler Belege
- Unterkunft nahe der Baustelle für das ganze Team
- Gleiche Qualität für alle Mitarbeiter
- Planbare Kosten, auch bei Verlängerungen
Gerade bei Teams entscheiden sich viele Firmen für die direkte Buchung: Das Team wohnt zusammen, fährt gemeinsam zur Baustelle und das Büro hat eine Rechnung statt vieler Einzelbelege. Wie das abläuft, zeigt Monteurzimmer als Firma buchen. Was auf der Rechnung stehen muss, erklärt Rechnung fürs Monteurzimmer.
Praxistipps für Firmen und Monteure
Darauf sollten Sie achten
- Geltende Regelung kennen: Welcher Tarifvertrag, welche Betriebsvereinbarung, welche Vertragsklausel gilt?
- Voraussetzungen prüfen: Ab welcher Entfernung oder Fahrzeit und für welche Tage wird gezahlt?
- Unterkunft klären: Wird sie gestellt oder über die Auslöse abgedeckt?
- Abwesenheitszeiten dokumentieren – sie sind für die steuerliche Behandlung entscheidend
- Gestellte Mahlzeiten berücksichtigen, weil sie die steuerfreien Pauschalen kürzen können
- Bei langen Einsätzen an die Dreimonatsfrist für Verpflegungspauschalen denken
Unklarheiten lassen sich am besten vor dem Einsatz ausräumen: Wenn Firma und Team vorher wissen, was gezahlt wird und wer die Unterkunft bucht, gibt es auf der Baustelle keinen Streit darüber. Wie viel Zeit für die Fahrt zur Baustelle als Arbeitszeit gilt, ist eine eigene Frage – mehr dazu im Ratgeber Fahrzeit und Arbeitszeit bei Monteuren.
Häufige Fragen
Was ist eine Auslöse?
Eine Zahlung des Arbeitgebers an Mitarbeiter auf auswärtiger Montage, die den Mehraufwand für Verpflegung, Unterkunft und Ähnliches ausgleicht. Sie ist in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag geregelt, nicht im Gesetz.
Wie hoch ist die Auslöse für Monteure?
Das hängt allein von der geltenden Regelung ab: Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge legen unterschiedliche Beträge und Voraussetzungen fest. Einen gesetzlichen Einheitsbetrag gibt es nicht.
Ist die Auslöse steuerfrei?
Soweit sie Reisekosten ersetzt und die steuerlich zulässigen Beträge nicht übersteigt, kann sie nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei sein. Ein darüber hinausgehender Teil ist in der Regel steuerpflichtiger Arbeitslohn. Klären Sie Details mit Lohnbüro oder Steuerberatung.
Hat jeder Monteur Anspruch auf Auslöse?
Nein, nicht automatisch. Ein Anspruch besteht, wenn ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung, der Arbeitsvertrag oder eine betriebliche Übung ihn begründet. Maßgeblich sind die dort genannten Voraussetzungen.
Was ist der Unterschied zwischen Auslöse und Spesen?
Umgangssprachlich wird beides oft gleich verwendet. Genauer ist die Auslöse eine vertraglich oder tariflich geregelte Zahlung, während Spesen meist die Erstattung tatsächlicher Kosten oder der steuerlichen Pauschalen meinen.
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Über diesen Artikel
Geschrieben von der Redaktion UnterkunftNRW auf Grundlage unserer täglichen Arbeit mit Firmen und Vermietern sowie der unten genannten Quellen. Veröffentlicht am 29. Oktober 2026, zuletzt geprüft am 29. Oktober 2026. Fehler gefunden? Schreiben Sie uns über die Kontaktseite.
Quellen
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