Bettensteuer: Wer muss zahlen?

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  • Stand:
  • Redaktion UnterkunftNRW

Ja, in vielen Städten inzwischen schon. Lange waren beruflich veranlasste Übernachtungen von der Bettensteuer ausgenommen. Seit das Bundesverfassungsgericht 2022 entschieden hat, dass Kommunen auch Geschäftsreisen besteuern dürfen, haben mehrere Großstädte diese Ausnahme gestrichen – darunter Hamburg, Köln und Berlin. Für Firmen heißt das: Die Steuer gehört in den Endpreis einer Unterkunft. Wie hoch sie ist und wer sie abführt, regelt jede Stadt selbst.

Gefliestes Gäste-WC mit Waschbecken in einer Monteurwohnung

Das Wichtigste in Kürze

  • Bettensteuer, City Tax, Übernachtungsteuer, Kulturförderabgabe: Gemeint ist fast immer eine örtliche Steuer auf entgeltliche Übernachtungen.
  • Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2022 dürfen Städte auch berufliche Übernachtungen besteuern. Hamburg (seit 2023), Berlin (seit April 2024) und Köln (seit Juli 2024) tun das.
  • In Bayern ist eine Übernachtungsteuer per Landesgesetz verboten; der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das im November 2025 bestätigt.
  • Für die Firma ist die Steuer Teil der Übernachtungskosten. Lassen Sie sie im Angebot und auf der Rechnung ausweisen.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Umstände Ihres Einzelfalls und die Rechtslage zum angegebenen Stand.

Was ist die Bettensteuer?

„Bettensteuer“ ist der umgangssprachliche Name für eine örtliche Aufwandsteuer auf Übernachtungen gegen Entgelt. Die Städte nennen sie sehr unterschiedlich: Übernachtungsteuer, City Tax, Beherbergungsabgabe, Kulturförderabgabe oder Kultur- und Tourismustaxe. Rechtlich ist es dasselbe Prinzip: Besteuert wird der Aufwand für die Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb – ob Hotel, Pension oder Monteurunterkunft hängt von der jeweiligen Satzung ab.

Steuerschuldner ist in aller Regel der Betreiber, nicht der Gast. Der Vermieter meldet die Steuer bei der Stadt an und führt sie ab. Ob und wie er sie an seine Gäste weitergibt, ist seine Kalkulation – meist steht sie als eigener Posten auf der Rechnung oder ist im Endpreis enthalten.

Warum jetzt auch Montage besteuert wird

Bis 2022 galt in der Praxis: Wer beruflich übernachten musste, zahlte keine Bettensteuer. Grundlage war eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2012, wonach beruflich zwingend erforderliche Übernachtungen nicht als örtlicher Aufwand besteuert werden durften. Gäste mussten beim Check-in deshalb oft ein Formular zum Reisezweck ausfüllen oder eine Arbeitgeberbescheinigung vorlegen.

Mit Beschluss vom 22. März 2022 (1 BvR 2868/15 u. a.) hat das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden gegen die Übernachtungsteuern in Hamburg, Bremen und Freiburg zurückgewiesen. Die Steuern sind mit dem Grundgesetz vereinbar – und die Kommunen sind nicht verpflichtet, beruflich veranlasste Übernachtungen auszunehmen. Viele Städte haben ihre Satzungen daraufhin angepasst.

Wie es dazu kam

  1. 2012

    Bundesverwaltungsgericht: Beruflich zwingend erforderliche Übernachtungen sind von der Steuer auszunehmen.

  2. März 2022

    Bundesverfassungsgericht: Übernachtungsteuern sind verfassungsgemäß, berufliche Übernachtungen dürfen einbezogen werden.

  3. Ab 2023

    Hamburg (Januar 2023), Berlin (April 2024), Köln (Juli 2024) und weitere Städte streichen die Ausnahme für Geschäftsreisende.

Beispiele aus großen Städten

Die folgende Übersicht zeigt Städte, zu denen wir die Regelung anhand offizieller Angaben geprüft haben. Sie ist bewusst kurz gehalten – Sätze und Ausnahmen ändern sich, maßgeblich ist immer die aktuelle Satzung der Stadt.

StadtBezeichnungBerufliche ÜbernachtungenBemessung
HamburgKultur- und Tourismustaxesteuerpflichtig seit 1. Januar 2023gestaffelter Betrag pro Person und Nacht nach Nettopreis
KölnÜbernachtungsteuer (Kulturförderabgabe)steuerpflichtig seit 1. Juli 20245 % des Übernachtungspreises
BerlinÜbernachtungsteuer (City Tax)steuerpflichtig seit 1. April 20247,5 % des Nettoentgelts für die Übernachtung
München und Bayern–keine Übernachtungsteuerlandesweites Verbot, 2025 vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof bestätigt
Stand Oktober 2026, Angaben der Städte bzw. des Gerichts (siehe Quellen). Andere Städte regeln es anders – vor der Buchung beim Vermieter nachfragen.

Hamburg: keine Ausnahmen mehr

Seit dem 1. Januar 2023 ist die Kultur- und Tourismustaxe auch für Übernachtungen abzuführen, die für eine berufliche Tätigkeit zwingend erforderlich sind. Die Steuer wird pro Person und Nacht nach Preisstufen berechnet; Ausnahmen sieht die Finanzbehörde generell nicht vor. Wer ein Team in Hamburg unterbringt, sollte die Taxe deshalb von Anfang an mitkalkulieren.

Köln: seit Juli 2024 auch für Geschäftsreisen

Der Kölner Rat hat am 6. Februar 2024 beschlossen, die Übernachtungsteuer auf beruflich veranlasste Übernachtungen auszuweiten. Seit dem 1. Juli 2024 fallen 5 % auf den Übernachtungspreis an, ein Formular zum Reisezweck braucht es nicht mehr. Ausgenommen bleiben laut Stadt unter anderem Übernachtungen, weil die eigene Wohnung vorübergehend unbewohnbar ist. Mehr zur Lage vor Ort: Monteurzimmer in Köln.

Berlin und München

In Berlin beträgt die Übernachtungsteuer 7,5 % des Nettoentgelts für die Übernachtung, Nebenkosten wie Frühstück zählen nicht dazu; die frühere Befreiung für Geschäftsreisende gibt es nicht mehr. In Bayern dürfen Kommunen keine Übernachtungsteuer erheben. München und andere Städte haben dagegen geklagt, der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Verbot am 14. November 2025 bestätigt (Vf. 3-VII-23). Für Einsätze in München fällt deshalb derzeit keine Bettensteuer an.

Gilt das auch für Monteurzimmer?

Meist ja, wenn die Unterkunft als Beherbergung gegen Entgelt angeboten wird – also wechselnde Gäste, befristete Aufenthalte, oft mit Reinigung und Bettwäsche. Ob eine Satzung auch Ferien- und Monteurwohnungen erfasst, ob es eine Obergrenze für zusammenhängende Nächte gibt und wie längere Aufenthalte behandelt werden, ist von Stadt zu Stadt verschieden. Eine allgemeine Regel gibt es hier nicht.

In unserer Praxis kostet ein Platz im Doppel- oder Dreibettzimmer meist 25–28 € pro Person und Nacht, ein Einzelzimmer 35–40 €. Eine prozentuale Übernachtungsteuer erhöht diesen Preis entsprechend; bei einem pauschalen Betrag pro Person fällt sie bei günstigeren Zimmern stärker ins Gewicht. Mehr zur Preisbildung im Ratgeber Was kostet ein Monteurzimmer?.

Bettensteuer in der Buchhaltung

  • Bucht die Firma, ist die Übernachtungsteuer Teil der Übernachtungskosten und damit Betriebsausgabe.
  • Zahlt der Mitarbeiter selbst, gehört die Steuer zu den Übernachtungskosten, die Sie ihm im Rahmen der Reisekostenregeln erstatten können.
  • Rechnung prüfen: Steht die Steuer als eigener Posten auf der Rechnung, lässt sie sich sauber zuordnen. Wie sie umsatzsteuerlich zu behandeln ist, klärt Ihr Steuerberater anhand der Rechnung.

Wie Sie Übernachtungen insgesamt richtig absetzen und welche Pauschalen 2026 gelten, steht im Ratgeber Monteurzimmer steuerlich absetzen.

Checkliste für Ihre Kalkulation

Gerade bei größeren Teams und längeren Einsätzen summiert sich die Übernachtungsteuer schnell. Mit diesen Fragen haben Sie sie vor der Buchung im Griff:

Vor der Buchung klären

  • Erhebt die Zielstadt eine Übernachtungsteuer – und gilt sie auch für berufliche Aufenthalte?
  • Wird sie prozentual oder als fester Betrag pro Person und Nacht berechnet?
  • Ist sie im angebotenen Preis enthalten oder kommt sie on top?
  • Gibt es eine Obergrenze für zusammenhängende Nächte oder Sonderregeln für längere Aufenthalte?
  • Steht sie als eigener Posten auf der Rechnung an Ihre Firma?
  • Lohnt eine Unterkunft im Umland, wenn die Nachbarkommune anders regelt – ohne dass die Fahrtzeit den Vorteil auffrisst?

Den letzten Punkt sollten Sie ehrlich rechnen: Jede zusätzliche Viertelstunde Fahrt pro Strecke kostet bei einem Team schnell mehr als die Steuer. Wie Sie Unterkünfte nahe am Einsatzort finden, lesen Sie im Ratgeber Unterkunft für Bauarbeiter finden.

Typische Stolperfallen

Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  • Davon ausgehen, dass Geschäftsreisen immer befreit sindSeit 2022 können Städte auch berufliche Übernachtungen besteuern – Satzung prüfen
  • Angebote nur nach Zimmerpreis vergleichenEndpreis inklusive Übernachtungsteuer und Endreinigung anfragen
  • Auf eine Arbeitgeberbescheinigung als Befreiung vertrauenIn Hamburg, Köln oder Berlin hilft sie nicht mehr weiter
  • Steuer pauschal im Preis verstecktGetrennter Ausweis auf der Rechnung erleichtert Buchhaltung und Erstattung

Häufige Fragen

Müssen Monteure Bettensteuer zahlen?

Das hängt von der Stadt ab. Seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2022 dürfen Kommunen auch berufliche Übernachtungen besteuern. Hamburg, Köln und Berlin tun das inzwischen. Abgeführt wird die Steuer vom Vermieter, der sie meist auf den Preis aufschlägt.

Sind Geschäftsreisen von der City Tax befreit?

Nicht mehr automatisch. Früher waren beruflich zwingend erforderliche Übernachtungen ausgenommen. Viele Städte haben diese Ausnahme nach 2022 gestrichen. Ob es in Ihrer Zielstadt noch eine Befreiung gibt, steht in der jeweiligen Satzung.

Gibt es in München eine Bettensteuer?

Nein. In Bayern verbietet das Landesrecht den Kommunen, eine Übernachtungsteuer zu erheben. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat dieses Verbot am 14. November 2025 bestätigt.

Kann die Firma die Bettensteuer absetzen?

Die Übernachtungsteuer gehört zu den Übernachtungskosten. Bucht die Firma, ist sie Betriebsausgabe; zahlt der Mitarbeiter, kann sie im Rahmen der Reisekosten erstattet werden. Details klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Wer muss die Übernachtungsteuer an die Stadt zahlen?

In der Regel der Betreiber der Unterkunft. Er meldet die Steuer bei der Stadt an und führt sie ab. Gäste und Firmen zahlen sie indirekt über den Preis.

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Devin YildirimDaniel SchlichterMarleen SchlichterKenan YildirimLisa MutzIhre festen Ansprechpartner · Montag bis Freitag, 9 bis 22 Uhr direkt erreichbar

Über diesen Artikel

Geschrieben von der Redaktion UnterkunftNRW auf Grundlage unserer täglichen Arbeit mit Firmen und Vermietern sowie der unten genannten Quellen. Veröffentlicht am 29. Oktober 2026, zuletzt geprüft am 29. Oktober 2026. Fehler gefunden? Schreiben Sie uns über die Kontaktseite.

Quellen

  1. Stadt Köln – Häufig gestellte Fragen zur Übernachtungsteuer ab dem 1. Juli 2024
  2. Stadt Köln – Ausweitung der Kulturförderabgabe auf beruflich veranlasste Übernachtungen
  3. Hamburg Finanzbehörde – Kultur- und Tourismustaxe
  4. Service-Portal Berlin – Übernachtungsteuer
  5. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 14.11.2025 – Vf. 3-VII-23
  6. Bund der Steuerzahler – Übernachtungsteuer

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